AWV Meldepflicht
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AWV-Meldepflicht

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Auslandsüberweisungen sind heutzutage so günstig, wie sie noch nie zuvor waren. Dies ist auch eine nützliche Entwicklung, da die Welt immer näher aneinander rückt und wir spätestens seit Internetzeiten in einem globalen Dorf leben. Menschen wandern aus ihren Ursprungsländern in andere Länder aus und beginnen dort oft ein neues Leben ohne diejenigen zu vergessen, die sie in ihrem Heimatland zurückgelassen haben. Und für manche gibt es eine AWV-Meldepflicht.

Da Auslandsüberweisungen früher sehr teuer waren, musste man es sich zwei- oder dreimal überlegen, ob man Geld in die Heimat senden kann. Mit innovativen Anbietern, wie TransferGo, kosten Auslandsüberweisungen allerdings nur noch wenige Euro und sind für jeden erschwinglich.

Dies birgt direkt neben den ganzen Vorteilen allerdings auch eine Reihe von Nachteilen in sich. Schließlich möchte der Staat – also wir alle – vermeiden, dass Geld ins Ausland überwiesen wird, um damit kriminelle Vereinigungen zu unterstützen, illegales Geld reinzuwaschen oder Steuern zu hinterziehen.

Aus diesem Grund sind Auslandsüberweisungen, die den Betrag in Höhe von 50.000 Euro überschreiten, meldepflichtig. Werfen wir in diesem Artikel also einmal einen Blick darauf, was das eigentlich bedeutet, warum es gemacht wird und wann und wie du es machen kannst.

AWV-Meldepflicht

AWV-Meldepflicht
AWV-Meldepflicht

AWV-Meldepflicht steht für „Außenwirtschaftsverkehr-Meldepflicht“. Keine Sorge, du brauchst nicht jede Auslandsüberweisung der Bundesbank melden. Wie bereits oben erwähnt, muss man erst dann eine Auslandsüberweisung melden, wenn diese den Wert von 50.000 Euro überschreitet.

Die Meldepflicht gilt sowohl für Privatpersonen, die Geld ins Ausland schicken, als auch für Unternehmen. Wenn du dir nicht sicher bist, ob deine Auslandsüberweisung meldepflichtig ist, steht dir auch die Hotline der Bundesbank zur Verfügung, wo du bei Zweifeln stets eine kompetente Fachperson erreichen kannst, die dir die entsprechende Auskunft erteilt.

Warum es die Meldepflicht für Auslandsüberweisungen gibt

Die Hintergründe liegen vor allem in der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorfinanzierung und Steuerhinterziehung. (Hier würde dein ursprünglicher Absatz zu diesen Themen weitergehen.)

Aktuelle Änderungen der AWV-Meldepflicht 2025

Mit der Bürokratieentlastungsverordnung zum 1. Januar 2025 gab es wichtige Neuerungen bei der AWV-Meldepflicht. Die bedeutendste Änderung betrifft die Meldeschwelle, die von 12.500 Euro auf 50.000 Euro angehoben wurde. Diese Anpassung soll vor allem kleinere und mittlere Unternehmen sowie Privatpersonen entlasten. Auch die Meldefristen wurden vereinheitlicht – der 7. Werktag des Folgemonats gilt nun als einheitlicher Stichtag für alle Transaktionsmeldungen. Für Bestandsmeldungen aus Forderungen und Verbindlichkeiten ist der 10. Werktag des Monats maßgeblich.

Online-Meldeverfahren und technische Anforderungen

Die Bundesbank stellt für die Meldung verschiedene digitale Wege zur Verfügung. Privatpersonen können die Meldung telefonisch vornehmen, während Unternehmen das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) nutzen müssen. Für die Online-Meldung benötigst du:

  • Eine Registrierung im AMS-Portal
  • Eine Meldenummer (für regelmäßige Meldungen)
  • Die vollständigen Transaktionsdaten
  • Angaben zum Verwendungszweck
  • Informationen über Sender und Empfänger

Die Meldung kann auch über XML-Schnittstellen erfolgen, wobei neue XML-Schemata ab Sommer 2026 verpflichtend werden.

Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte

Seit 2025 sind auch Transaktionen mit Kryptowährungen explizit in die Meldepflichten einbezogen. Dies betrifft insbesondere:

  • Käufe und Verkäufe von Kryptowährungen über ausländische Handelsplattformen
  • Transfers von Kryptowährungen ins Ausland
  • Zahlungen für Dienstleistungen in Kryptowährungen
  • Investments in ausländische Token oder NFTs

Die Bundesbank hat hierfür spezielle Kennzahlen (804, 814, 824 und 834) eingeführt, die eine präzise Zuordnung der Kryptowerte ermöglichen.

Dokumentation und Nachweispflichten

Eine sorgfältige Dokumentation der meldepflichtigen Transaktionen ist essentiell. Folgende Unterlagen solltest du mindestens drei Jahre aufbewahren:

  • Belege der getätigten Transaktionen
  • Kopien oder Bestätigungen der Meldungen
  • Nachweise über den Verwendungszweck
  • Bei Online-Meldungen: Bestätigungsnummern und Screenshots
  • Korrespondenz mit der Bundesbank

Diese Dokumentation ist besonders wichtig, falls es zu Rückfragen kommt oder du nachweisen musst, dass du deiner Meldepflicht nachgekommen bist.

So kommst du deiner AWV Meldepflicht nach

Was es bei der Meldepflicht bei Auslandsüberweisungen zu beachten gilt

Zunächst musst du prüfen, ob überhaupt eine AWV-Meldepflicht besteht:

  • Sie gilt für Zahlungen ab 50.000 Euro oder dessen Gegenwert
  • Sie betrifft Überweisungen ins Nicht-EU-Ausland oder von dort
  • Beachte auch Ausnahmen (z.B. bestimmte Warenlieferungen)

Sofern eine AWV-Meldepflicht besteht, sammle die nötigen Informationen:

  • Zahlungsempfänger/-sender
  • Überweisungsbetrag und Währung
  • Verwendungszweck
  • Datum der Transaktion

Wähle nun deinen bevorzugten Weg zur Erfüllung der AWV-Meldepflicht:

  • Online über das AMS-Portal der Bundesbank (empfohlen für Unternehmen)
  • Telefonisch über die kostenlose Hotline (für Privatpersonen)

Sofern du dich für eine Online-Meldung entscheidest:

  • Registriere dich im AMS-Portal
  • Logge dich ein
  • Wähle „Neue Meldung erstellen“
  • Fülle alle Felder sorgfältig aus

Beachte die Frist und melde spätestens am 7. Werktag des Folgemonats. Setze dir am besten Erinnerungen, um pünktlich zu sein.

Die Kontaktdaten der Bundesbank

Die Bundesbank kannst du bei Fragen zur AWV-Meldepflicht auf unterschiedlichen Kanälen kontaktieren. Hier sind die wichtigsten:

  • Telefon: 0800 1234-111 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz)
  • E-Mail: info@bundesbank.de
  • Postalisch: Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main
  • Postfach: 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main

Häufige Fragen zur AWV Meldepflicht bei Auslandsüberweisungen

Ab welchem Betrag muss ich eine Überweisung ins Ausland melden?

Die AWV Meldepflicht greift bei Zahlungen ab 50.000 Euro oder dem Gegenwert in Fremdwährung. Kleinere Beträge musst du nicht anzeigen.

Wo kann ich die Meldung vornehmen?

Als Privatperson kannst du die Meldung telefonisch über die kostenlose Hotline der Bundesbank vornehmen. Unternehmen müssen das AMS-Portal nutzen.

Bis wann muss die Meldung erfolgen?

Die Meldung muss spätestens am 7. Werktag des Folgemonats erfolgen. Verspätete Meldungen können Bußgelder nach sich ziehen.

Welche Informationen werden für die Meldung benötigt?

Du solltest Angaben zum Zahlungsempfänger, Verwendungszweck und natürlich dem überwiesenen Betrag bereithalten. Je genauer, desto besser.

Gibt es Ausnahmen von der Meldepflicht?

Ja, die gibt es. Zum Beispiel müssen Zahlungen innerhalb der EU nicht gemeldet werden. Auch bestimmte Warenlieferungen sind ausgenommen. Sofern du aber beispielsweise Geld in die Türkei überweist oder in ein anderes Land, dass nicht zur EU gehört, musst du deiner AWV-Meldepflicht nachkommen.

Was passiert, wenn ich eine Meldung versäume?

Unterlassene Meldungen können teuer werden. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro. Es lohnt sich also, die Fristen im Blick zu behalten.

Muss ich auch eingehende Zahlungen aus dem Ausland melden?

Ja, die Meldepflicht gilt in beide Richtungen. Sowohl ausgehende als auch eingehende Zahlungen ab dem Schwellenwert von 50.000 Euro sind meldepflichtig.

Wer ist für die Meldung verantwortlich – ich oder meine Bank?

Die Verantwortung liegt bei dir als Kontoinhaber. Deine Bank wird dich zwar möglicherweise erinnern, aber melden musst du selbst.

Über den Autor

Dennis Boehm

Dennis blickt auf viele Jahre im FinTech und SEO-Bereich zurück. Mit einem Master of Business Administration von der University of Northampton und einer beeindruckenden Palette an Zertifizierungen im Bereich Online Marketing, SEO und Management, hat sich Dennis als Experte in Content Marketing und Suchmaschinenoptimierung etabliert. Bei TransferGo kümmert er sich um den deutschsprachigen Markt und treibt die Content-Strategie sowie die SEO-Aktivitäten voran.

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