
Familiennachzug nach Deutschland
Wie funktioniert das mit dem Familiennachzug nach Deutschland eigentlich? In diesem Artikel zeigen wir dir, wie die Familienzusammenführung funktioniert und worauf es beim Familiennachzug zu achten gilt.
Inhalte
Wann eine Familienzusammenführung stattfinden kann

Der Familiennachzug nach Deutschland ist ein Verfahren, das dir und deiner Familie die Möglichkeit gibt, in Deutschland zusammenzuleben und dadurch eine bessere Zukunft zu sichern. Der deutsche Staat regelt den Familiennachzug zwar in strengen formalen Verfahren (z. B. durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU), ermöglicht jedoch in vielen Fällen die Zusammenführung naher Angehöriger.
Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Freizügigkeitsgesetz/EU) hat jeder EU-Bürger, der in Deutschland wohnt und arbeitet, grundsätzlich das Recht, seinen Ehepartner und seine Kinder (auch wenn diese Nicht-EU-Bürger sind) nachzuholen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Dein Nicht-EU-Partner und die Kinder erhalten dabei in der Regel eine Aufenthaltskarte oder Aufenthaltserlaubnis, die meist auf fünf Jahre befristet ist, euch aber zur uneingeschränkten Aufnahme einer Beschäftigung berechtigt. Eine Verlängerung ist anschließend möglich.
Je nach Staatsangehörigkeit des nachziehenden Ehepartners kann unter Umständen der Gang über die deutschen Konsulate im Heimatland entfallen (z.B. bei visumfreien Ländern). In vielen Fällen muss jedoch dennoch ein Visumverfahren zur Familienzusammenführung bei der deutschen Auslandsvertretung durchlaufen werden.
Ein Nicht-EU-Bürger kann nach einer gewissen Zeit und weiteren Voraussetzungen einen ähnlichen Status erlangen, zum Beispiel eine Niederlassungserlaubnis, die ihm ähnliche Rechte in Bezug auf Aufenthalt und Arbeit ermöglicht.
Wenn du oder dein Ehepartner bereits eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten habt, könnt ihr unter bestimmten Bedingungen das Recht auf Familienzusammenführung beantragen.
Die Familienzusammenführung gilt in der Regel für Ehegatten und Kinder. Der Nachzug von Eltern oder anderen Verwandten ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich (z.B. wenn sie Vormund einer Person in Deutschland sind). Es ist auch möglich, ein Visum zur Familienzusammenführung mit deinem zukünftigen Ehepartner zu beantragen, wenn ihr beabsichtigt zu heiraten.
Familiennachzug vorbereiten

Der erste Schritt bei der Vorbereitung des Antrags ist die Prüfung der Voraussetzungen, die du für die Beantragung erfüllen musst.
Bedingungen für die Beantragung eines Visums zum Familiennachzug
Wie bei allen Dingen, gelten auch beim Familiennachzug einige Bedingungen.
Die Bedingungen für Ehemann/-frau
- Beide Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Ihr müsst eine zivile Ehe führen, d.h. ihr müsst eine Heiratsurkunde haben.
- Die Person, die den Ehepartner begleitet, muss meist mindestens ein A1-Niveau in Deutsch nachweisen, d.h. in der Lage sein, grundlegende Dinge zu verstehen (Ausnahmen je nach Staatsangehörigkeit und Einzelfall sind möglich).
- Die Botschaft kann einen Nachweis über die finanziellen Verhältnisse verlangen, meist in Form der letzten 3 Gehaltsabrechnungen (die Person, die nachzieht, oder der in Deutschland lebende Partner muss über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten).
- Außerdem kann ein Mietvertrag als Nachweis verlangt werden, dass die Wohnung ausreichend groß ist.
Nach dem Beitritt der Familie hat die Person, die nachgezogen ist, das Recht, eine Arbeit aufzunehmen oder ein eigenes Unternehmen zu gründen.
Die Bedingungen für minderjährige Kinder
Wenn das Kind unter 16 Jahre alt ist, kann es in der Regel zu seinen Eltern nachziehen.
Wenn das Kind über 16 Jahre alt ist, kann es mit seiner Familie zusammengeführt werden, sofern bestimmte Sprachkenntnisse (in der Regel Deutsch) oder Integrationsaussichten nachgewiesen werden. Ein Nachzug allein nach Ablauf von 3 Monaten oder ausschließlich bei C1-Deutschkenntnissen ist nicht pauschal vorgeschrieben, sondern hängt von weiteren Umständen ab.
Wenn ein Kind in Deutschland geboren wird, erhält es eine Aufenthaltserlaubnis, die sich an den Eltern orientiert. Ob das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, hängt davon ab, ob ein Elternteil Deutscher ist oder ob bestimmte andere Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Bedingungen für Eltern und andere Familienangehörige
In Ausnahmefällen haben auch andere Familienangehörige ein Recht auf Zuwanderung nach Deutschland (z. B. bei besonderer familiärer Härte oder wenn sie Vormund einer in Deutschland lebenden Person sind). Allerdings ist der Elternnachzug zu erwachsenen Kindern in der Regel stark eingeschränkt.
Bei dauerhaft in Deutschland niedergelassenen Personen (Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthaltskarte) gelten zwar oft etwas erleichterte Bedingungen, aber auch hier kann ein Sprachtest für nachziehende Familienmitglieder erforderlich sein – je nach Fall und Nationalität.
Verfahren zur Erteilung von Visa zum Familiennachzug

Zunächst musst du einen Termin für den Familiennachzug zum deutschen Antrag vereinbaren.
Danach stellst du alle erforderlichen Unterlagen zusammen (siehe Website der deutschen Botschaft). Du druckst das entsprechende Informationsblatt aus, unterschreibst es und nimmst es mit.
Wenn du ein Ehepartner bist, bringst du mit:
- 2 Visumantragsformulare
- Reisepass und zwei Kopien aller Seiten. Mindestens zwei Seiten sollten leer sein und der Reisepass muss noch drei Monate nach Ablauf des Visums gültig sein
- 3 Fotos für den biometrischen Reisepass
- Bescheinigung aus dem Eheregister, ins Deutsche übersetzt und notariell beglaubigt. Zusätzlich führst du 2 weitere Kopien mit
- Bescheinigung über mindestens A1-Kenntnisse der deutschen Sprache (sofern erforderlich)
- Wenn der Ehegatte, zu dem du nachziehst, keinen festen Wohnsitz hat, muss er nachweisen, dass du nicht unterhaltsberechtigt bist (z. B. Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen) mit zwei Kopien
- Reisepass und zwei Kopien des Ehepartners, zu dem du ziehen wirst
- Aufenthaltserlaubnis und zwei Kopien des Ehepartners, dem du nachziehst (falls zutreffend)
- Eine Gebühr von 75 Euro
- Eine für drei Monate nach der Einreise nach Deutschland gültige Krankenversicherung
Für andere Kategorien siehe bitte die entsprechenden Hinweise auf der Website der Botschaft.
Es ist wichtig, dass du das Informationsblatt ausdruckst, unterschreibst und mitnimmst.
Sammle ALLE für dich aufgelisteten Dokumente und lasse sie (falls nötig) von einem deutschen Übersetzer übersetzen und offiziell beglaubigen. Lege je 2 weitere Kopien dazu. Bezahle die Gebühr (75 Euro für einen Ehegatten, 75 Euro für eine Ehe, 40 Euro für ein Kind) und komme zum Termin.
Wenn die Unterlagen unvollständig sind, kann dein Visum abgelehnt werden.
Antragstellung und Vollmacht

Ist die Person minderjährig, gelten ihre Eltern als bevollmächtigt, den Antrag in ihrem Namen zu stellen.
Minderjährige sind nicht voll geschäftsfähig, sie stehen noch unter der Verantwortung ihrer Eltern. Daher holen sie für verschiedene Tätigkeiten die Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten ein.
Eine Zustimmungserklärung bei der Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung kann schnell und effektiv erstellt werden. Sie ist dann gegenüber dem Dritten (oder den Dritten) wirksam und erlaubt dem Minderjährigen die Teilnahme an der Tätigkeit.
Bearbeitungsdauer des Antrags zum Familiennachzug
Der Familiennachzug zu deutschen Antrag ist ein Verfahren, das mindestens 3 Monate dauern kann. Du solltest dich gut vorbereiten und Geduld mitbringen. Es wird in der zuständigen deutschen Botschaft oder Auslandsvertretung durchgeführt. Personen aus Nicht-EU-Ländern sollten im Voraus prüfen, wie sie nach dem regulären Verfahren nach Deutschland kommen können.
Familienzusammenführung bei Ehegatten von Nicht-EU-Bürgern
Wenn du mit einer Person verheiratet bist, die keine EU-Dokumente besitzt, kann der Weg zur Familienzusammenführung etwas länger sein. Deutschland ist jedoch ein Wohlfahrtsstaat und unterstützt seine Bürger innerhalb der gesetzlichen Vorgaben.
Wenn du mit einem Ehepartner verheiratet bist, der bereits in Deutschland lebt und die EU-Staatsbürgerschaft besitzt, ist das Verfahren der Familienzusammenführung oft etwas einfacher.
Erforderliche Sprachnachweise
Die erforderlichen Sprachkenntnisse für die Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung liegen meist bei A1 Deutsch. Dieser Nachweis kann je nach Staatsangehörigkeit oder konkreter Situation entfallen, aber grundsätzlich verlangen Botschaften häufig ein A1-Zertifikat.
Einverständniserklärung bei minderjährigen Antragstellern

Wenn der Antragsteller minderjährig ist, muss eine Einverständniserklärung ausgefüllt werden. Beide Elternteile müssen gleichzeitig unterschreiben und eine Kopie ihres Personalausweises vorlegen, wenn sie das Sorgerecht haben.
Kinder müssen den Antrag im Beisein von mindestens einem Elternteil stellen. Leben die Eltern nicht gemeinsam in Deutschland, muss der Elternteil, der im Heimatland verbleibt, seine Zustimmung zum Umzug des Kindes nach Deutschland geben. Diese Zustimmung muss notariell beglaubigt, mit einem Apostille-Stempel versehen und ins Deutsche übersetzt sein.
Gebühren
Die Gebühr für den Familiennachzug zum deutschen Antrag in Deutschland beträgt derzeit 37,50€ für Kinder unter 18 Jahren und 75€ für Erwachsene.
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Identitäts-/ Urkundenprüfung
Die zu prüfenden Dokumente müssen in deutscher Sprache ausgestellt sein oder mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung vorgelegt werden. Nur die Passseite mit den persönlichen Daten muss nicht ins Deutsche übersetzt werden.
Dokumente, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurden, werden im Original und mit einer beglaubigten Übersetzung eingereicht.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel etwa drei Monate, in Einzelfällen kann es auch länger dauern.
Ablehnung des Antrags zum Familiennachzug
Wenn der Antrag wegen unvollständiger Unterlagen abgelehnt wird, erhältst du eine Frist, innerhalb derer du die vollständigen Unterlagen einreichen musst. Wenn deine Unterlagen jedoch vollständig und gültig sind, aber aus irgendeinem Grund abgelehnt wurden, hast du das Recht auf einen neuen Antrag. Dies ändert aber wahrscheinlich nichts an der vorherigen Einschätzung der Botschaft. In diesem Fall hast du das Recht, gegen die Entscheidung zu klagen.
Für eine erneute Bewerbung wird eine neue Gebühr erhoben.
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