Ländervergleich: Visum für die Familienzusammenführung
Einer der Hauptgründe für die Einwanderung in ein anderes Land ist die Familienzusammenführung. Zu diesem Thema untersuchen wir 5 beliebige Einwanderungsländer aus der Türkei.
Das Thema Familienzusammenführung ist eines der interessanten Migrationsthemen. Zur Hilfestellung untersuchen wir für dich die 5 Länder, die die meisten Zuwanderungen aus der Türkei erhalten.
Wichtiger Hinweis: Das Visumverfahren kann je nach Person variieren. Um detaillierte Informationen zu erhalten, besuche die offiziellen Webseiten des Konsulats.
- Die Niederlande
Personen, die sich im Wege der Familienzusammenführung in den Niederlanden niederlassen wollen, müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Es gibt zwei sehr wichtige Bedingungen für die Familienzusammenführung: Die erste ist, dass eine dauerhafte Beziehung besteht. Du kannst dich in den Niederlanden niederlassen, um mit der Person, mit der du in einer Beziehung stehst, auch ohne verheiratet zu sein. Aber es reicht nicht aus, es nur mündlich auszudrücken. Um auf Papier geschlossene Ehen zu identifizieren, befragen die Behörden in den Niederlanden dich. Während des Interviews stellen sie dir Fragen zu deiner Beziehung; sie erwarten sogar, dass du Fotos einreichst, die deine Beziehung beweisen.
Die zweite Bedingung ist die Höhe des Einkommens der in den Niederlanden lebenden Person. Ein niederländischer Einwohner muss nachweisen, dass er mindestens einen einjährigen Arbeitsvertrag hat und mindestens den Mindestlohn verdient.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einholung einer Aufenthaltserlaubnis vor der Beantragung des langfristigen Visums. Dazu musst du zunächst eine Aufenthaltserlaubnis namens MVV einholen. Ohne den Aufenthaltstitel MVV ist die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis und Familienzusammenführung nicht möglich.
Den Niederlanden haben neue Änderungen bezüglich der Sprachkenntnissen vorgenommen. Das neue Gesetz verpflichtet türkische Staatsbürger, die ab Juli 2021 durch Familienzusammenführung in die Niederlande kommen, einen Sprach- und Integrationstest zu bestehen.
- Österreich
Nach dem im Juni 2011 veröffentlichten Gesetz kann ein Staatsbürger der Türkischen Republik, der eine in Österreich lebende Person heiratet, vom österreichischen Familiennachzug profitieren. Unter ähnlichen Bedingungen wie in den Niederlanden hat Österreich die untere Grenze des Bewerbungsalters mit 21 festgelegt. In Österreich lebende Ehepartner benötigen einen Daueraufenthaltstatus oder ein Aufenthaltsvisum. Wichtig ist auch, dass das monatliche Einkommen ausreicht und der in Österreich lebende Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert ist. Eine weitere Bedingung ist, dass das Haus, in dem die Familie wohnen wird, groß genug ist, um zusammen zu leben. Eine der wichtigsten Fragen ist die Sprachkompetenz. Bewerber aus der Türkei müssen ihre Deutschkenntnisse nachweisen. Für die Bewerbung zum Familiennachzug reicht eine gültige Note des A1-Zeugnisses; aber es reicht nicht für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis. Dafür musst du mindestens das Niveau A2 und B1 haben.
Nachdem du deinen Antrag beim Österreichischen Konsulat eingereicht hast, beträgt die Bearbeitungszeit für das Visum ca. 6 Monate. Wie oben erwähnt, kann dieser Zeitraum von Person zu Person variieren.
- Deutschland
Da das Visum für die Familienzusammenführung in Deutschland unter die Kategorie des Langzeitvisums fällt, musst du ein Visum direkt beim Deutschen Konsulat oder der Deutschen Botschaft beantragen. Der wichtigste Faktor, den der in Deutschland lebende Ehegatte erfüllen muss, ist das Einkommen, das zum Lebensunterhalt der Familie ausreicht.
Wie in den Niederlanden musst du für die Einwanderung aus der Türkei nach Deutschland durch Familienzusammenführung nicht verheiratet sein. Es ist auch möglich, durch eine Lebenspartnerschaft nach Deutschland zu kommen. Lebenspartnerschaft ist eine Art von Vereinbarung, die einer Ehe ähnelt, bei der jedoch nicht alle durch die Ehe erworbenen Rechte ausgeübt werden können. In Deutschland gilt eine Altersgrenze von 18 statt 21 Jahren. Sprachlich werden von der aus der Türkei kommenden Person Grundkenntnisse der deutschen Sprache und von der in Deutschland lebenden Person gute Deutschkenntnisse erwartet.
Das Visumverfahren dauert in der Regel einige Wochen bis 3 Monate. Auch die Dauer deiner Terminvereinbarung kann je nach Intensität variieren.
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- England
Für ein britisches Visum zur Familienzusammenführung ab Juli 2012 muss die Person im Vereinigten Königreich einen Job haben und mindestens 18.600 £ pro Jahr verdienen. Sprachkenntnisse sind wie in anderen Ländern einer der wichtigsten Faktoren. Die Bedingung, dass die Person, die aus der Türkei kommt, mindestens die Sprache A1 beherrscht, ist für die Beantragung eines britischen Familiennachzugsvisums obligatorisch. Ähnlich wie in Deutschland liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren. In der Regel werden Anträge zwischen 15 und 21 Tagen abgeschlossen.
- Frankreich
Um eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der Familienzusammenführung zu erhalten, muss die Person in Frankreich mindestens 18 Monate in Frankreich gelebt haben und die aktuellen Unterbringungskriterien erfüllen. Ähnlich wie beim MVV-Visum in den Niederlanden muss vor der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in Frankreich aus besonderen Gründen der Familienzusammenführung ein Langzeitvisum beim französischen Konsulat in der Türkei beantragt werden.
Ehepartner, die eine Einwanderung aus der Türkei planen, werden zu Grammatik, französischer Kultur und Gesellschaft befragt. Bei negativem Ergebnis der Evaluation wird erwartet, dass du den Sprach- und Integrationskurs für 2 Monate besuchst. Wer im Rahmen der französischen Familienzusammenführung nach Frankreich gehen möchte, muss einen „Aufnahme- und Integrationsvertrag“ unterschreiben. Es dauert ungefähr 90 Tage, bis dein Visum fertiggestellt ist. Wie in jedem Land muss die Person, die in Frankreich lebt, über ein Einkommen verfügen, um deine finanziellen Bedürfnisse zu decken. Dieses Einkommen darf den Mindestlohn von 1445 Euro nicht unterschreiten. Das Haus, das gemeinsam bewohnt werden soll, muss eine geeignete Größe und einen geeigneten Standard für das Zusammenleben aufweisen.
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